Mit Wirkung ab 28.Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die reduzierte Alarmstufe 1.
Für den Besuch der Gastronomie gilt weiterhin die Pflicht den Impf- bzw. Genesenenstatus (2G Status) nachzuweisen, es entfällt jedoch die zusätzliche Testpflicht (2G+) und eine Corona bedingte Sperrstunde. Für geimpfte und Genesene entfällt auch die private Kontaktbeschränkung auf 10 Personen. Es können somit wieder mehr als 2 Personen an einem Tisch platz nehmen.
Bestehen bleibt aber weiterhin die Pflicht beim Betreten der Gastronomie einen FFP2 Mund- und Nasenschutz zu tragen und diesen nur am Tisch abzunehmen. Auch sind weiterhin die Abstandsregeln und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.